wichtige Eilmeldungen

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Wir müssen sie über einige Dinge informieren die leider in den Medien zu kurz kommen:
Für die Regelsätze wurde ein neues Gesetz erfunden: Regelbedarfermittlungsgesetz
In diesem Gesetz sind leider sehr viele Positionen versteckt die einzig dazu dienen
Leistungsbezieher noch stärker auszugrenzen. Zu entrechten.
Dies betrifft Mehrbedarfe, Erstausstattungen, Fristen bei Überprüfungsanträgen,
Freibeträge Erwerbseinkommen, Erstantragstellung, Zuschlag nach ALG I Bezug, Elterngeld,
Rentenbeiträge, Einkommen von Tagesmüttern, Sanktionen und Rechtsfolgenbelehrungen.

 

12.02.2011
Bildungspakte für Kinder
In den Verhandlungen über den Regelsatz wird auch über das so genannte
Bildungspaket für Kinder entschieden. Derzeit zeichnen sich folgende Punkte ab:
Das Paket soll es auch für Kinder geben deren Eltern Wohngeld und / oder
Kinderzuschlag erhalten. Es ist nicht sicher ob es das Geld auch
rückwirkend gibt. Für die Eltern bedeutet die in jedem Fall, sie müssen
bereits jetzt einen Antrag stellen. Wer Leistungen nach SGB II / SGB XII
bezieht, bei seinem zuständigen Amt. Alle anderen können den Antrag
bei der Wohngeldstelle oder der Familienkasse abgeben.
Hierzu müssen sie 2 Dinge wissen:
Jedes Amt muss den Antrag annehmen, auch wenn es nicht zuständig ist
Jeder Antrag gilt als bei der richtigen Behörde gestellt.

Lassen sie sich die Abgabe des Antrags immer bestätigen.

 

05.05.2010
Durch das Urteil des BVerfG hat sich einiges geändert
So kann, ab sofort, ein atypischer Mehrbedarf geltend gemacht werden.
Die zuständigen Ministerien haben sich auf eine Liste geeinigt die mehr
einer Verweigerungsliste gleicht. Wir empfehlen allen Leistungsbeziehern
ihren in Frage kommenden Mehrbedarf zu beantragen.
Es gibt hier auch die ersten Urteile. Das sicherlich bemerkenswerteste
Urteil wurde vor kurzem zu den Fahrtkosten für Schüler gesprochen.
Zumindest hier sollten die Eltern die Kosten für die Monatskarte beantragen.
Wir empfehlen weiterhin die Kosten für Schulmaterial, sowie alle Kosten
die von der Schule extra eingesammelt werden anzumelden.

 

3.12.2009
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die
Ratenzahlungszuschläge bei Versicherungsverträgen zu hoch sind.
Für Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass sie Anspruch auf
Rückzahlungen haben. Ausführliche Infos hierzu auf
http://www.nachdenkseiten.de/?p=4361#more-4361


 

30.09.2009
Am 20 Oktober ist Verhandlung vor dem BVerfG in Bezug auf die
Regelleistungen für Kinder und Erwachsene
Da niemand im Vorfeld weiß wie das BVerfG entscheiden wird,
ob für die Zukunft oder auch für die Vergangenheit, sollten Sie
als Leistungsbezieher vorsorglich einen Überprüfungsantrag stellen.
Dies betrifft Bezieher nach SGB II und SGB XII.
Der Antrag muss zwingend vor dem 20 Oktober beim
Leistungsträger vorliegen.

20.09.2009
Rentenberechnung
Der Rentenversicherer hat festgestellt dass sehr viele Renten
nicht korrekt berechnet sind. Er hat angeboten alle Renten von sich
aus zu prüfen. Sollten Sie den Eindruck haben, dass auch Ihre
Rente falsch berechnet sein könnte, dann können Sie hier einen
entsprechenden Antrag stellen. Im Zweifel sprechen Sie mit
dem Versichertenältesten / Rentenberater im Landratsamt.

12.08.2009
Das BSG hat in einer Entscheidung festgelegt dass auch Rückzahlungen
aus Stromabrechnungen Einkommen sind.
Die bisherige Rechtsprechung ging davon aus dass die Kosten für
Haushaltsstrom im Regelsatz pauschal enthalten sind. Dies hatte zur
Folge, dass Rückerstattungen aus der Stromrechnung  nicht als
Einkommen gewertet wurden. Allerdings gab es auch nicht mehr
Geld als im Regelsatz enthalten war. Nunmehr hat Kassel entschieden,
dass eben diese Rückerstattungen Einkommen sind, selbst dann wenn sie
im Abrechnungszeitraum höhere, als die geforderten Abschläge
gezahlt haben.
Wir empfehlen daher: Auf keinen Fall freiwillig mehr zu zahlen als die
Energieversorger fordern. Im Bedarfsfall legen sie das Geld
zur Seite (Kopfkissen) damit sie es im Notfall zur Hand haben.
Sollten sie eine Nachforderung erhalten und diese nicht zahlen
können dann muss ihnen der Leistungsträger ein Darlehen gewähren.

24.06.2009
Das BSG hat entschieden dass die Regelsätze für Kinder zwischen
6 und 13 Jahren nicht Verfassungsmäßig sein könnten und
das BVerfG angerufen. Daraufhin wurden ab 1. Juli 2009 die
Regelsätze für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren erhöht.
Achtung: Die Bescheide enthalten einen Hinweis auf das BVerfG.
Allerdings nur für Kinder. Daher sollten Sie immer noch Widerspruch
einlegen wenn Sie kleinere oder größere Kinder haben und auch für Sie selbst.
Denn beim BVerfG sind noch 3 Klagen zur gesamten Regelsatzhöhe
zugelassen worden.

Das BSG hat bereits vor geraumer Zeit eine wichtige Entscheidung
zu den Heiz- und Warmwasserkosten getroffen.
Danach dürfen von Heizkosten nur noch die bereits im RS
enthaltenen Anteile für die Ww-bereitung abgezogen werden.
Die verbleibenden Heizkosten sind in vollem Umfang zu erstatten.
Eine Pauschalierung ist nicht zulässig, wenn die Heizkosten angemessen sind.
Die im RS enthalten Anteile für Ww sind von der RS Höhe abhängig und
ändern sich mit jeder Anpassung zum Juli eines Jahres.

 

21.04.2009
Der Bundestag hat beschlossen dass Kinder von ALG II Beziehern zum
1. August jedes Jahr 100,00 Euro zusätzlich bekommen.
Dies betrifft alle Schüler. Auch die Kinder von weiterführenden Schulen und
die Kinder von Leistungsbeziehern nach dem SGB XII.
Ein besonderer Verwendungsnachweis soll nur in begründeten Fällen
angefordert werden. Die Voraussetzungen hierfür sind recht eng gesteckt.
Für diese Leistung muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Wir empfehlen: Die Kaufbelege aufzuheben.
 

 

23.11.2008
Das BSG hat entschieden dass für 1 Euro Jobs keine Fahrtkosten zu erstatten sind.
Diese Kosten seien durch die Mehraufwandsentschädigung bereits abgedeckt.
Nur wenn die tatsächlichen Kosten die Mehraufwandsentschädigung übersteigen,
sei die Differenz zusätzlich zu erstatten.

Das Hessische Landessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil
entschieden dass die Regelsätze für Erwachsene nicht mit
dem Grundgesetz vereinbar sind. Die anhängige Klage wurde
vom LSG nach Karlsruhe verwiesen.
Für alle Antragsteller, egal ob Neu-, oder Folgeantrag bedeutet
dies, dass gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden sollte.
Nur bei eingelegtem Widerspruch wird der Anspruch auf Nachzahlung
gewahrt.

Das Bundessozialgericht hat entschieden,
Jobcenter müssen Empfängern von Hartz IV die Kosten für mehrtägige
Klassenfahrten voll bezahlen. Die zu übernehmenden Kosten dürften nicht
begrenzt werden, wenn die Klassenfahrten die schulrechtlichen Bestimmungen
der einzelnen Länder erfüllen, entschieden die Richter.

 

20.09.2008
Das BSG hat laut Presseberichten das Verlangen einiger Argen,
hierzu zählt auch der Kreisausschuss Hersfeld-Rotenburg,
die Kontoauszüge vorzulegen legitimiert.
Das gesamte Urteil liegt noch nicht schriftlich vor.
Für die Antragsteller die jetzt einen Folgeantrag stellen empfehlen wir daher,
bis zur Vorlage und Auswertung des Urteils, der Aufforderung
nachzukommen. Dieses neue Urteil steht im Widerspruch zu
vorhergehenden Urteilen des BSG, und des BVG.


15.08.2008
das Hessische Landessozialgericht hat zwei Gutachten
zur Regelsatzhöhe in Auftrag gegeben!!
Ein Gutachten betrifft Erwachsene,
das andere Kinder und Jugendliche.

Für alle, die ALG II oder Sozialgeld oder Grundsicherung
beziehen, bedeutet dies:
Sie sollten für jeden neuen Bescheid, dazu zählen auch Bescheide
bei denen die Widerspruchfrist noch nicht abgelaufen ist,
Widerspruch einlegen.
In diesem Widerspruch müssen sie auf das anhängige Verfahren
vor dem LSG Hessen hinweisen und gleichzeitig das
Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des LSG beantragen.
Sollte das LSG Hessen im Urteil zu der Entscheidung kommen dass
die derzeitigen Regelsätze zu niedrig sind, haben sie nur dann
eine Anspruch auf Nachzahlung. Sonst nicht!

Ein Hinweis: Sie müssen im Widerspruch jede Person einzeln aufführen,
namentlich nennen, die auch im Bescheid genannt ist
und ausführen dass der Widerspruch auch in deren Namen erfolgt.
Volljährige Personen sollten auch unterschreiben. Bei und für
Kinder genügt die Unterschrift der Eltern.
 

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